AGG soll laut BGH auch auf GmbH Geschäftsführer anwendbar sein
AGG soll laut BGH auch auf GmbH Geschäftsführer anwendbar sein
Der Kläger, welcher der Auffassung war, dass die Entscheidung über den Abschluss des Arbeitsverhältnisses nur alterstechnische Gründe habe, berief sich auf das Altersdiskriminierungsverbot des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).rn
Der Kläger, welcher der Auffassung war, dass die Entscheidung über den Abschluss des Arbeitsverhältnisses nur alterstechnische Gründe habe, berief sich auf das Altersdiskriminierungsverbot des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012,
Geschäftsführer einer GmbH, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, sollen in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen.
Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses, bzw. den Abschluss des Arbeitsverhältnisses aufgeklärt werden müsse. Diese Entscheidung habe der Aufsichtsrat einer GmbH zu treffen. Im vorliegenden Sachverhalt soll sich der Aufsichtsrat für den Abschluss des Arbeitsverhältnisses entschieden haben, um die Stelle der Geschäftsführung an einen 42 jährigen Mitbewerber zu vergeben.
Nachdem das LG die Klage abgewiesen hatte, gab ihr das OLG im Wesentlichen statt und sprach dem Kläger einen immateriellen Schaden in Höhe von 36.000EUR statt der geforderten 110.000EUR zu.
Als Grund dafür wurde die Beweisregel des § 22 AGG genannt, nach welcher der Bewerber nur Indizien dafür geben müsse, dass der Abschluss seines Arbeitsverhältnisses alterstechnische Gründe habe. Der Aufsichtsratsvorsitzende der GmbH soll zuvor gegenüber der Presse erklärt haben, dass die Neubesetzung der Stelle mit einem "Umbruch des Gesundheitsmarkts" zu erklären sei, und habe dies als Hauptgrund für die Entscheidung angeführt. Dies war ausreichend, um die Beweislastumkehr nach §22 AGG zu belegen.
Die Kanzlei GRP Rainer LLP bietet
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Kontakt
| Ansprechpartner: | Michael Rainer | |
| Anschrift: | GRP Rainer LLP Hohenzollernring 21-23 50672 Köln |
|
| Telefon: | 02212722750 | |
| Internet: | http://www.grprainer.com | |
| Kontakt: |
|
Informationen zu dieser Pressemitteilung
Permanentlink: http://www.newsmax.de/agg-soll-laut-bgh-auch-auf-gmbh-geschaeftsfuehrer-anwendbar-sein-pressemitteilung77916.html
Artikel als PDF: AGG soll laut BGH auch auf GmbH Geschäftsführer anwendbar sein.pdf
Weitere, interessente Pressemitteilungen zum Thema Politik
Endstation Todeszelle statt Präventivbehandlung für psychisch Kranke?
U.S.A. – Land der Freiheit und Zuhause der Inhaftierten
2002 entschied der U.S. Supreme Court in Atkins vs. Virginia, dass Menschen mit geistiger Retardierung nicht mehr hingerichtet werden dürfen. Doch wie definiert man geistige Retardierung? Hat dieses Urteil eine Relevanz für psychisch Kranke? Genau das ist der springende Punkt. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man nun psychisch krank oder geistig retardiert ist. Im Falle einer es ... Pressemitteilung lesen
Produkthaftung in den USA bei einer Firmengruendung
Das Thema Produkthaftung ist für jeden Unternehmer ein zentrales Problem. Insbesondere in den USA erfordert dieses Thema erhöhte Aufmerksamkeit. Amerikanische Produkthaftungsprozesse sind für Europäer ein Schreckensszenario. Dieser Eindruck entsteht durch die hohen Schadensersatzforderungen der Kläger und die Großzügigkeit der juries.
Das Thema ist für ... Pressemitteilung lesen
Deutsches Kinderhilfswerk fordert Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesregierung dazu auf, den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht abzuschaffen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist der Optionszwang ein falsches integrationspolitisches Signal. "Wir dürfen Menschen, die von ihrer Geburt an Teil unserer Gesellschaft sind, nicht dazu zwingen, mit ihrer Volljährigkeit eine zu die ... Pressemitteilung lesen
