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23.08.2012 12:22 Uhr in Immobilien
Unternehmensmeldung

"Bürgschaft auf erstes Anfordern" bei Kautionsversicherung problematisch

Frankfurt, 23.08.12. Vermietern wird durch das Versprechen "Bürgschaft auf erstes Anfordern" eine Sicherheit suggeriert, die so nicht existiert. Gerade in Verbindung mit Kautionsversicherungen wollen Versicherer mit dieser Klausel neue Kunden locken.

Die Klausel "Bürgschaft auf erstes Anfordern" verspricht den Gläubiger- d.h. im Falle von Mietstreitigkeiten dem Vermieter- eine sofortige Zahlung, falls dieser eine Inanspruchnahme vornehmen will. "Sofort" bedeutet in dieser Hinsicht, dass keinerlei Prüfung stattfindet, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Für Vermieter scheint dies eine verlockende Angelegenheit zu sein. Keine Vorprüfung? Sofortige Zahlung? Der Schein trügt jedoch. Denn kein Anbieter setzt diese Form, auch wenn sie in den AGBs festgelegt
sind, um. Warum? Eigentlich ganz einfach. Kommt es zu einer sofortigen Zahlung, wird trotzdem nachträglich ein Prüfungsprozess in einem summarischen Verfahren durchgeführt. War die Forderung jedoch unbegründet, muss sich der Versicherer das Geld vom Vermieter zurückholen, was sich schwierig und langwierig gestalten kann. Aus diesem Grund führen fast alle Versicherer eine Vorprüfung durch.
Der BGH sah das in seinem Urteil vom 2. April 1998 genauso und konstatierte: " Immer dann, wenn es sich um einen Formularvertrag handelt, ist die Bürgschaft auf erstes Anfordern nichtig, denn solche Verpflichtungen können wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit nur Kreditinstitute oder sonstige Personen, die Bürgschaften gewerbsmäßig erteilen, uneingeschränkt eingehen" (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift 1998, 2280 = Wertpapier-Mitteilungen 1998, 1062).
Aus diesem Grund sollten sich Vermieter, die eine Kautionsversicherung für ihre Mieter vorgesehen haben, nicht von solchen Scheinangeboten locken lassen.
Auch Mieter sind den Forderungen bei der "Bürgschaft auf erstes Anfordern" schutzlos ausgeliefert, da die verbürgte Kautionssumme gänzlich ausgezahlt werden kann. Die Sicht der Dinge des Mieters wird bei dieser Klausel nicht berücksichtigt. Der Bürge, d.h. die Versicherung, setzt sich der Gefahr aus, die gezahlte Summe aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit o.ä. nicht zurückzuerhalten. Vermieter
sollten sich ebenso wenig in Sicherheit wiegen, da aufgrund des Urteils des BGHs die Zahlung bei "Bürgschaft auf erstes Anfordern" für nichtig erklärt werden könnte. Somit entstehen durch die Klausel für alle beteiligten Parteien große Nachteile.
Auf dem Verbraucherportal www.kautionsversicherung.com können die Angebotsdetails, besonders die Klausel "Bürgschaft auf erstes Anfordern" der verschiedenen Versicherungsanbieter genau überblickt und verglichen werden. Die Entscheidungsfreiheit wird somit gewahrt.









Kautionsversicherung.com ist ein unabhängiges Verbraucherportal, das die verschiedenen Angebote der Versicherungsbetreiber miteinander vergleicht und viele nützliche Informationen zur Mietkautionsversicherung bereithält. Verbraucher können sich dort Ratschläge einholen, Angebote vergleichen und eine Versicherung abschließen.

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Ansprechpartner: Markus Krämer
Internet: http://kautionsversicherung.com
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