Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
Cabrio mit Schleife ist noch kein Geschenk!
Stellt eine Frau ihrem Partner an seinem Geburtstag ein teures Sport-Cabrio vor die Tür, um das eine Schleife gebunden ist, und übergibt ihm mit einer Gratulation die Schlüssel, hat sie das Auto nicht automatisch verschenkt. Darauf wies nach D.A.S. Angaben das OLG Schleswig hin. Eine Schenkung erfordert zumindest mündlich eine entsprechende Mitteilung – ansonsten kann das Auto zurückverlangt werden.
OLG Schleswig, Az. 3 U 69/11
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 516 den Begriff der Schenkung: Dabei geht etwas von dem Vermögen einer Person in das einer anderen Person über und beide sind sich einig, dass dies unentgeltlich geschehen soll. Eine Form
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 22.05.2012, Az. 3 U 69/11
Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.
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Informationen zu dieser Pressemitteilung
Keywords:
D.A.S., Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, Verbraucherrecht, Zivilrecht, Auto, Cabrio, Geschenk, Schleife
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