Fondax Capital Select & Co.KG Fondax-Vermittler muss zahlen
Urteil vom Kammergericht Berlin greift
Mit Urteil vom 13.04.2012 hat das Berliner Kammergericht einen Anleger der berüchtigten „FONDAX-Unternehmensgruppe“ Schadensersatz gegenüber seinem Vermittler zugesprochen (Aktenzeichen 9 U 63/11). Der von RÖHLKE RECHTSANWÄLTE vertretene Kläger hatte eine Beteiligung an der Fondax Capital Select GmbH & Co. KG (nach Umfirmierung FCS GmbH & Co. KG) im September 2005 gezeichnet. Er hatte auf die Beteiligung bisher 10.000,00 Euro gezahlt, die vom Vermittler jetzt erstattet werden müssen.
„Viele Anleger fragen sich verwundert, was die Fondax-Unternehmen eigentlich mit dem Geld gemacht haben, dass ihnen von den Anlegern überlassen wurde. Den vor dem Kammergericht erfolgreichen Kläger kann dies egal sein: Zug um Zug gegen seinen Schadensersatz tritt der Kläger die zweifelhafte Kapitalanlage an seinen Anlageberater ab.“ Rechtsanwalt Hentze weist weiter darauf hin, „dass das Urteil viele Aussagen zur Verjährung und Haftungsfreistellungsklausel enthält, die auch für andere Fondax-Anleger von Interesse sein könnten.“
V.i.S.d.P.:
Röhlke
Rechtsanwalt
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