Kempen: "Qualität statt Quantität - auch in Berufungsverfahren"
Deutscher Hochschulverband appelliert an Universitäten, Berufungsordnungen zu ändern
Kempen: "Qualität statt Quantität - auch in Berufungsverfahren"
"Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat eine begrüßenswerte und beispielhafte Initiative zur Eindämmung der Publikationsflut in der Wissenschaft ergriffen", so der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Professor Dr. Bernhard Kempen. "Nun sind die Universitäten am Zug."Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hatte am 23. Februar neue Regelungen für Förderanträge und Abschlussberichte vorgestellt. So dürfen ab dem 1. Juli Antragsteller bei ihrem wissenschaftlichen Lebenslauf maximal fünf Veröffentlichungen anführen. Bei den Publikationen mit direktem Bezug zum jeweiligen Projekt dürfen künftig pro Jahr der Förderperiode nur zwei Veröffentlichungen genannt werden.
Der DHV-Präsident nimmt dies zum Anlass, um an die Universitäten zu appellieren, vergleichbare Regelungen in ihren Berufungsordnungen aufzunehmen. "Auch für die Qualitätsfeststellung in Berufungsverfahren muss gelten: Allein die Inhalte vorgelegter Publikationen entscheiden über die Berufbarkeit, nicht ihre Zahl", betonte Kempen. Die Beurteilung wissenschaftlicher Leistungen müsse sich aus der Fixierung auf numerische Indikatoren lösen. Nur auf diese Weise könne der derzeit vorherrschenden Devise "Publish or Perish" entgegen-gewirkt werden. "Die Beschränkung der Publikationsangaben bei Berufungsbewerbungen ist dazu ein wichtiger Beitrag", erklärte Kempen. "Die DFG-Initiative fordert die deutsche Wissenschaft auf, sich darüber Gedanken zu machen, wie sie einer unnützen Publikationsflut Einhalt gebieten kann. Andernfalls wird am Ende stehen, dass alle schreiben und kaum noch einer liest. Das ist keine Wissenschaft mehr."
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