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19.05.2011 07:13 Uhr in Marketing und Vertrieb
Unternehmensmeldung

Marketingagentur fordert 50.000 Euro für Herausgabe verwalteter Domain

Domain-Recht: Teurer Abschied von externer Agentur ist vermeidbar

Fehlende oder nicht ausreichende Rechte an der eigenen Domain zu haben kann, im schlimmsten Fall, zur vollständigen Unterbrechung des elektronischen Geschäftsverkehr eines Unternehmens führen. Ein Beispiel erklärt warum die Rechte an der eigenen Domain für Unternehmen existenziell ist und wie die Überprüfung der Domain-Registrierung -in weniger als 2 Minuten- kostenlose durchgeführt werden kann.

Die Geschäfte der renommierten, mittelständischen Ameres-Techno AG (Name geändert) gehen, seit Jahren, gut. Der Jahresumsatz überstieg 2010 30 Mio. Euro. Die innovative Ameres-Techno wollte sich auch im World-Wide-Web (www) präsentieren. 1999 beauftragte Geschäftsführer
Gerhard N. (Name geändert) die externe Marketingagentur Sonnenschein (Name geändert) eine Website für die Ameres-Techno AG zu erstellen.

Branchenüblich setzt die Agentur Sonnenschein Subunternehmer ein. Die anfänglich schlichte Website der Ameres-Techno AG entwickelte sich stufenweise zur interaktiven Plattform für Kunden, Partner und Lieferanten. Mit der Zeit wuchs aber die Unzufriedenheit mit der Marketingagentur, nicht zuletzt auch wegen der zunehmend schlechteren Qualität der von Sonnenschein eingesetzten Subunternehmer. Geschäftsführer Gerhard N. erinnert sich: "Auch in anderen Bereichen der Zusammenarbeit mit Sonnenschein kriselte es. Im November 2010 war unsere Geduld am Ende. Wir wollten die letzte Rechnung bezahlen und dann mit einer anderen Marketingagentur neu durchstarten. Und unser eigener IT-Bereich sollte die Ameres-Techno-Website übernehmen."

Aber es kam anders. "Sonnenschein stellte sich quer und forderte plötzlich 50.000 Euro für die Übertragung der Rechte und den Umzug der Ameres-Techno-Website zu Ameres-Techno! Wir verstanden die Welt nicht mehr." fügt der Geschäftsführer hinzu. 2001 hatte Sonnenschein "schlüsselfertig" geliefert und auch sämtliche Arbeiten zur Registrierung der Domain für die Ameres-Techno AG übernommen.

Statt die Registrierung im Auftrag und im Namen von Ameres-Techno durchzuführen hatte sich Sonnenschein nicht nur als administrativer und technischer Ansprechpartner, sondern auch als Domaininhaber und somit als Vertragspartner der DENIC (Verwalter Top Level Domain .de) registrieren lassen. Juristisch eindeutig: Sonnenschein war Eigentümer ("materiell Berechtigter") der Domain http://www.ameres.de. Schriftliche Vereinbarungen oder einen Vertrag über die Rechte an der Domain gab es nicht. Ameres-Techno stand mächtig unter Druck, denn neben der Domain hatte Sonnenschein natürlich auch die Kontrolle über sämtliche, zur Domain gehörenden, eMail-Adressen, z.B. vertrieb@ameres.de oder info@ameres.de. Geschäftsführer Gerhard N.: "Es ging damals nicht nur um die Präsentation der Firma und unser Produkte im Web. Über eMail machen wir 70% unseres Geschäftes! Wir haben unsere Lektion gelernt."

Die Rechte an der eigenen Domain zu halten kann für Unternehmen existenziell
sein. Die Überprüfung der Domain-Registerdaten ist sehr einfach und dauert weniger als 2 Minuten. Als erfahrener Berater hat Joachimsohn Unternehmensberatung die Zahlung der 50.000 Euro abwenden können. Und noch wichtiger: der Geschäftsbetrieb der Ameres-Techno AG wurde nicht beeinträchtigt, sämtliche eMail-Adressen (@ameres.de) standen, unterbrechungsfrei, zur Verfügung und die Website konnte von der Ameres-Techno-IT übernommen werde.

Die Registrierung der eigenen Domain kann mit einer kostenlosen Anleitung (http://www.joachimsohn.de/docs/mein-domain-recht.pdf) ganz einfach und schnell überprüft werden. Joachimsohn Unternehmensberatung berät Unternehmen und Unternehmer zu allen Online- und Web-Themen, z.B. auch bei der Wiedererlangung der Domain-Rechte, Hoster-Auswahl, Leistungs- und Qualitätsoptimierung von Websites und -Hosting, Sicherung des Quellmaterials (z.B. Fotos und Grafiken) der Website.


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