Ministerpräsidenten verhalten sich industrie- und wettbewerbsfeindlich
Gutachten der Monopolkommission geht mit Glücksspielstaatsvertrag hart ins Gericht
Von Ansgar Lange +++ Berlin/München/Kiel, Juli 2012 - „Der Markt für Glücksspielwesen ist in Deutschland stark reglementiert, stark staatlich dominiert und bietet nur geringen Raum für Wettbewerb.“ So lautet das vernichtende Urteil der Monopolkommission, einem Beratungsgremium im Bereich der Wettbewerbspolitik. Das aktuelle Gutachten „Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen“ http://www.monopolkommission.de/haupt_19/mopoko_volltext_h19.pdf hat die Monopolkommission in dieser Woche dem Bundeswirtschaftsminister übergeben und im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt.Das Gutachten stellt letztlich eine schallende Ohrfeige für die
All die Bemühungen der Ministerpräsidenten waren Murks, sonst hielte die anerkannte Monopolkommission jetzt nicht „eine grundsätzliche Überarbeitung für notwendig“. Langjährige Kenner der Materie sind schockiert, wie unbeirrbar Beck (Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz) und Co. in Sachen Glücksspielregulierung verfahren. Die Glücksspielbranche reagiere „unisono mit entsetztem Kopfschütteln“, so Dr. Wulf Hambach, Gründungspartner der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte in München http://www.timelaw.de, gegenüber PokerStrategy.com http://www.pokerstrategy.com: „Das kann nicht wahr sein, dass eine so lange Evaluierung stattgefunden hat, mit Anhörungen in Mainz im Jahr 2010, und dann kommt so etwas Industriefeindliches dabei raus. Jeder Anbieter, mit dem ich gesprochen habe – wirklich jeder – sieht darin eine schallende Ohrfeige.“
Vorbild Schleswig-Holstein
Was moniert die Monopolkommission im Einzelnen? Durch den neuen Staatsvertrag werde das staatliche Monopol im Sportwettenmarkt in engen Grenzen liberalisiert. Die neue Experimentierklausel zur Konzessionierung privater Sportwettenanbieter wird zwar begrüßt, doch der Ansatz werde nicht konsequent verfolgt. „Die gewählte Spieleinsatzsteuer macht ein Angebot in Deutschland weiter unattraktiv und bevorzugt Anbieter aus dem Ausland. Stattdessen wäre eine Besteuerung der konzessionierten Anbieter auf Grundlage des Rohertrags nach dem Vorbild Schleswig-Holstein deutlich vorzuziehen“, so das Gutachten. Außerdem spricht sich die Monopolkommission gegen die vorgesehene Beschränkung der Anzahl möglicher Konzessionen aus. Zudem solle die Experimentierklausel auch auf andere Spielformen mit wachsenden Graumärkten wie Online-Poker und Online-Casinospiele ausgeweitet und mit entsprechenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht verbunden werden.
In wohlgesetzten Worten erhebt die Monopolkommission den Vorwurf, dass es den Gegnern der Glücksspielregulierung, wie sie von der christlich-liberalen Landesregierung in Schleswig-Holstein
Auf Zustimmung traf das Gutachten derweil beim Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion in Kiel, Hans-Jörn Arp http://www.hans-joern-arp.de: „Wie richtig es war, für Schleswig-Holstein ein eigenes Gesetz auf den Weg zu bringen, beweist das aktuelle Gutachten der Monopolkommission. Ich verstehe nicht, warum die neue Regierung das Rad zurückdrehen und das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz ad acta legen möchte.“
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