Neutrale Testamentsvollstreckung
Streit um den letzten Willen vermeiden
sup.- Wenn es ums Geld geht, können aus Verwandten erbitterte Kontrahenten werden. Durchschnittlich bei jeder sechsten Erbschaft in Deutschland, so ein Umfrageergebnis des Instituts für Demoskopie Allensbach, kommt es zum Streit. Und dann ist es oft nur noch ein kleiner Schritt bis zur Auseinandersetzung der Erben vor Gericht. Das ernüchternde Resultat in vielen dieser Fälle: Der Richter entscheidet nach eigener Testamentsinterpretation über eine Neuverteilung der Erbmasse, die Familiengemeinschaft ist unheilbar zerrüttet und einen großen Teil des Nachlasses haben bereits die Gerichts- und Anwaltskosten verschlungen. Ein Szenario, das der Erblasser bei der Abfassung seines letzten Willens wohl kaum im Sinn gehabtWer sein Testament aufsetzt, sollte deshalb so eindeutig und unmissverständlich wie irgend möglich formulieren. Auch unvollständige Angaben können sich im Nachhinein als Streitquelle herausstellen. Gerade bei größeren Erbengemeinschaften und bei einem komplexen Nachlass, der z. B. auch Immobilien umfasst, lauern zahlreiche juristische Fallstricke. Unklare Formulierungen führen in manchen Situationen sogar dazu, dass das ganze Testament ungültig ist. Die Prüfung des Wortlauts durch einen Anwalt oder Notar kann solche Fehler bei der Testamentsabfassung rechtzeitig aufdecken. Aber auch dann gilt weiterhin: Der Erblasser sollte zu Lebzeiten auf die Aktualität seiner Verfügungen achten. Beziehen sich einzelne Textpassagen auf inzwischen verstorbene Personen oder auf nicht mehr vorhandene Vermögenswerte, dann ist eine Neufassung unbedingt ratsam. Dabei ist es wichtig, dass niemals mehrere sich widersprechende Versionen des Testaments gleichzeitig existieren.
Eine weitere Vorsichtsmaßnahme: Zur Vermeidung von Streitigkeiten kann der Erblasser seinen Erben für den Todesfall die sofortige
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