Vengrow Private Equity I: Sag mir wo die Verantwortlichen sind
„Kein Anschluss unter dieser Nummer“ – „Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“. Anleger des Vengrow Privat Equity Fonds I GmbH & Co. KG versuchen derzeit vergebens, ihre Fondgeschäftsführung zu erreichen.
Röhlke berichtet, dass in letzter Zeit eine Vielzahl von Anlegern des Vengrow Fonds sich bei ihm gemeldet hätten und nahezu identisch von dubiosen Beratungen berichtet haben. So sei mehrfach berichtet worden, dass die Vertriebsmitarbeiter der Vengrow I GmbH & Co. KG darauf hingewirkt hätten, bestehende Lebensversicherungen und Rentenversicherungsverträge aufzukündigen und die freiwerdenden Gelder in eine Beteiligung an der Vengrow zu stecken. Dies alles ohne einen Hinweis darauf, dass eine relativ sichere, wenngleich wenig rentierliche, Kapitalanlage eingetauscht werde gegen eine solche mit Totalverlustrisiko.
"Die im Hamburger Handelsregister eingetragene Gründungsgesellschafterin Vengrow Private Equity Geschäftsführungs GmbH residierte ursprünglich unter der Anschrift Esplanade 6, ist dort aber nicht mehr zu erreichen. Auch die weiterhin im Internet angegebene Anschrift Paul-Dessau-Straße 5, die von der Fondgesellschaft noch„Die hier vertretene Mandantschaft ist der Ansicht, bei der Begründung der Fondsbeteiligung fehlerhaft beraten worden zu sein. Zudem sind wir der Ansicht, dass der Emissionsprospekt der Vengrow I wesentliche Informationen zurückhält. Entsprechende Schadensersatzschreiben an die Geschäftsführung des Fonds können allerdings allesamt nicht zugestellt werden“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit. Ein Anschreiben diesbezüglich an die Vertriebsgesellschaften Nobella AG aus Hamm endete mit dem schlichten Hinweis auf die zweifellos vorliegende Geschäftsfähigkeit des von Röhlke vertretenen Mandanten. „Offensichtlich meint die Nobella AG, weitere Auskunftspflichten bestünden dann nicht mehr.“
Viele Anleger berichten laut Röhlke zudem, die Vertriebsmitarbeiter hätten die Kapitalanlage explizit als Altersvorsorge angepriesen und daraufhin gewiesen, dass die Vengrow I das eingelegte Geld der Anleger in 7 Jahren verdoppele. „Bei einer Kostenbelastung des Nettokapitals von 17 Prozent bedeutet dies, dass eine Rendite
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Informationen zu dieser Pressemitteilung
Keywords:
Vengrow Private Equity, Fonds, Anleger, Vermittler, Betrug, Prospekt, Haftung, Lebensversicherung, Recht, Rechtsanwalt
Permanentlink: http://www.newsmax.de/vengrow-private-equity-i-sag-mir-wo-die-verantwortlichen-sind-pressemitteilung73810.html
Artikel als PDF: Vengrow Private Equity I: Sag mir wo die Verantwortlichen sind.pdf
Weitere, interessente Pressemitteilungen zum Thema Recht, Gesetz und Steuern
comdirect bank AG löscht Schufa-Negativeintrag nach außergerichtlicher Intervention der Rechtsanwälte
- Negative Schufa-Einträge – eine unendliche Geschichte -
Die Rechtsanwälte melden weiteren Erfolg im Kampf gegen ungerechtfertigte negative Schufa-Einträge. Die Schufa speichert Daten über Betroffene und ihr Zahlungsverhalten. Doch sind die Einmeldungen immer berechtigt? Falsche negative Schufa-Einträge können schwerwiegende Folgen haben. In dem konkreten Fall meldete sich ein geschäftsführender Gesellschafter von bei ... Pressemitteilung lesen
Rechtsschutzversicherung: Endlich Hoffnung für gebeutelte Anleger
Der Bundesgerichtshof urteilt zu Gunsten der geschädigten Rechtsschutzversicherer - BGH erklärt Ausschlussklausel der Rechtsschutzversicherungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen für nichtig
Seit den Jahren der Finanzkrise haben Kapitalanleger in Deutschland schwere Zeiten hinter sich. Sichergeglaubte Anlagen entpuppten sich als Katastrophe, oftmals haben sie ihr hart erspartes Geld, ihre Altersvorsorge auf Anraten in angeblich lukrative und vielversprechende Kapitalanlagen investiert. Das böse Erwachen kam dabei oft erst nach Jahren. Die Kapitalanlage, egal ob Schiffsfonds, ... Pressemitteilung lesen
Haftung bei fehlendem Leumund
Berlin, 25.05.2013 - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 14. März 2013 - III ZR 296/11) die Haftung eines Vertriebsunternehmens für die betrügerischen Eigengeschäfte eines vorbestraften Handelsvertreters bejaht.
Wenn Vertriebe selbständige Handelsvertreter anbinden stellt sich die Frage, inwieweit sie für deren Handeln und ... Pressemitteilung lesen
