Vertrieb und Verkauf der elektrischen Zigarette abhängig von der Zweckbestimmung.
www.Freesmoke.eu
Nicht als Medizinprodukt einzustufen.
Vertrieb und Verkauf der elektrischen Zigarette abhängig von ZweckbestimmungElektronische Zigaretten (zB der Firma www.Freesmoke.eu ) als Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten sind für den Verbraucher mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen und Geschmacksrichtungen am Markt erhältlich.
Elektronische Zigaretten bestehen aus einem Inhalationsanteil sowie einer austauschbaren Kapsel (Kartusche, Depots). Ist in diesen Nikotin enthalten, kommt das Gutachten des Abgrenzungsbeirates gem. § 49a AMG vom März 2007 zur Anwendung, wonach die Kapsel als Arzneimittel iSd § 1 Arzneimittelgesetz und der Inhalationsanteil als Medizinprodukt gem. § 5 (1) Medizinproduktegesetz einzustufen
1. Die Vermittlung von Medizinprodukten ist dem Direktberater nach Auslegung der GewO und in Abstimmung mit der WKÖ grundsätzlich erlaubt.
2. Das Direktvertriebsunternehmen verfügt über einen Gewerbeschein „Handel mit Medizinprodukten“ iSd § 94 Z 33 GewO.
3. Es werden mit Medizinprodukten keine (Privat-) Personen iSd § 57 (1) GewO aufgesucht.
Für den Fall, dass die Kartusche keinerlei Nikotin enthält und der Inhalationsanteil auch nicht dazu zweckbestimmt ist, ein Arzneimittel anzuwenden, hat das zuständige Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bestätigt, dass in Österreich keine Arzneimitteleigenschaft bei der Kapsel vorliegt und der Inhalationsanteil nicht als Medizinprodukt einzustufen ist. Hier sind Kartusche und Inhalationsanteil im Wege des Direktvertriebs frei vermittelbar.
WICHTIG: Sollte der Inhalationsanteil alleine – ohne Arzneimittel - mit dem Verweis vertrieben werden, dass dieser Inhalationsanteil dazu geeignet/bestimmt ist, ein Arzneimittel anzuwenden, so wäre der Inhalationsteil als Medizinprodukt zu qualifizieren und das Medizinproduktegesetz würde auf dieses Produkt Anwendung finden. Beachten Sie bezüglich der nikotinhaltigen Kapsel bitte die Bestimmungen des Arzneieinfuhrgesetzes und § 59 (1) Arzneimittelgesetz zum Verbot des Versandhandels von Arzneimitteln!
Kontakt
| Ansprechpartner: | Gerhard Gruber (Presseinfos) | |
| Anschrift: | Eggerstr. 13 10000 Berlin |
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