Volkswagen AG – Anlagenhersteller GROB Mindelheim rudert zurück
GROB Mindelheim nimmt Klage gegen Volkswagen DSG Patent zurück – Versuch von VW und der CBH Rechtsanwälte Kurt Bartenbach und Soenke Fock gescheitert
Auch VW Vorstandschef Prof. Dr. Martin Winterkorn wurde von CLEANSTATE persönlich mit diesem Fall konfrontiert. Im Rahmen der Hauptversammlung am 24. April 2004, bestätigte Winterkorn selbst, auf Nachfrage des 1. Vorsitzenden Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz, dass GROB die vertraglichen Bedingungen von VW bekannt sind. Bereits am 8. Mai 2008, keine 2 Wochen nach diesem Ereignis, der Konfrontation Winterkorns und der CLEANSTATE - Veröffentlichung zu diesem Fall ruderte der Anlagenhersteller GROB zurück und hat die Klage gegen das Patent zurückgenommen.
Wie CLEANSTATE berichtete, trat der AnlagenherstellerIm vergangenen Jahr erhielt GROB noch den VW Group-Award für unternehmerische Leistungen. Im Frühjahr erhob GROB, vertreten durch die Kanzlei Pfister & Pfister aus München, Klage gegen Volkswagen und griff damit nach einem DSG Patent zur Produktion der neuen Doppelkupplungsgetriebe bzw. Direktschaltgetriebe von VW mit der internen VW-Bezeichnung DQ-250.
Am 26. März 2008 informierte Volkswagen den Erfinder des Patents, Holger Sprenger aus Espenau, über die Klage der GROB Werke Mindelheim. Dieser wiederum wies Volkswagen umgehend auf die eindeutigen Einkaufsbedingungen hin, die einen solchen Angriff ausschließen und die ihm als ehem. stellv. Abteilungsleiter von VW bekannt sind.
Bereits eine Woche später versuchte VW, vertreten durch die CBH Rechtsanwälte Prof. Dr. Kurt Bartenbach und Dr. Soenke Fock aus Köln, mit dieser GROB Klage die Erfindervergütung für Sprengers Erfindung mit einem vermeintlichen Risikoabschlag um 80 % zu reduzieren.
CLEANSTATE wurde über Holger Sprenger auf diesen Fall aufmerksam, recherchierte und berichtete am 15.4.2008 und 29.04.2008 darüber. Der Fall ist in der internationalen Automobilindustrie einzigartig angesichts der Tatsache, dass hier ein Anlagenhersteller seinem eigenen Kunden nachträglich einen Patentstreit zu maschinellen Vorrichtungen aufzwingt, die er selbst nach Kundenangaben geliefert hat.
Auch VW Vorstandschef Prof. Dr. Martin Winterkorn wurde von CLEANSTATE persönlich mit diesem Fall konfrontiert. Im Rahmen der Hauptversammlung am 24. April 2004, bestätigte Winterkorn selbst, auf Nachfrage des 1. Vorsitzenden Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz, dass GROB die vertraglichen Bedingungen von VW bekannt sind.
Bereits am 8. Mai 2008, keine 2 Wochen nach diesem Ereignis, der Konfrontation Winterkorns und der CLEANSTATE - Veröffentlichung zu diesem Fall ruderte der Anlagenhersteller GROB zurück und hat die Klage gegen das Patent zurückgenommen.
Nun kann Holger Sprenger als Erfinder des Patents auch weiterhin mit Arbeitnehmererfindungszahlungen von VW rechnen, die durch die GROB Klage zunächst gefährdet erschienen. Der Versuch von Volkswagen und den CBH Rechtsanwälten Bartenbach und Fock aus Köln, die von GROB eingereichte Klage zu nutzen, um den Erfindungswert zu mindern, ist gescheitert.
Link zum Auszug der Publikation des DPMA:
http://www.cleanstate.de/Publikation_Patent_DE_10342676.html
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Volkswagen, VW, Audi, Porsche, DSG, Direktschaltgetriebe, Grob Mindelheim, Martin Winterkorn, Ferdinand Piech, Holger Sprenger, CBH Rechtsanwälte, Prof. Dr. Kurt Bartenbach, Dr. Soenke Fock, Cornelius Bartenbach Haesemann, Pfister & Pfister, Prof
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