Volkswagen scheitert vor Revisonsgericht
Beschwerde von Volkswagen wird von Revisionsgericht zurückgewiesen – 11. Niederlage für VW Konzern gegen Erfinder Holger Sprenger
Nach 4 Arbeitsgerichtsprozessen, 2 Prozessen bezüglich der Pfändung von VW und 4 Patentprozessen ist dies nun die 11. Niederlage, die der Weltkonzern VW gegen den Erfinder Holger Sprenger einstecken muss.
Einen Tag vor Weihnachten bekam der Erfinder Holger Sprenger ein Weihnachtsgeschenk vom Bundesarbeitsgericht (BAG) aus Erfurt, der höchsten Instanz in Sachen Arbeitsrecht zugestellt. Mit Beschluss in Sachen Volkswagen gegen Sprenger unter 9 AZN 777/08 hat der neunte Senat des Bundesarbeitsgericht am 12. Dezember beschlossen: die Beschwerde von VW gegen die Nichtzulassung der Revision wird als unzulässig verworfen. VW hatCLEANSTATE berichtete bereits über den ehemaligen VW-Manager und Erfinder Holger Sprenger, der bereits im Rahmen der Hauptversammlung 2003 die VW-Aktionäre auf diverse Unzulänglichkeiten bei VW hingewiesen hatte. Statt aufzuklären, ging VW damals allerdings gegen den Manager vor. Sprenger ist Toperfinder im Patentinformationszentrum der Universität Kassel und hält eine Vielzahl von Patenten, die VW zur Produktion der DSG Direktschaltgetriebe nutzt.
Nachdem Volkswagen drei Arbeitsgerichtsprozesse gegen Sprenger verloren hatte, kam es zu einem Vergleich. Darin hielt sich Sprenger seine patentrechtlichen Ansprüche offen. Als die beim Arbeitsgericht vereinbarten Zahlungen jedoch nicht eingingen, leitete Sprengers Anwalt von der Kanzlei Rolf Bossi aus München in 2007 Vollstreckung gegen den Weltkonzern VW ein. Der wehrte sich, vertreten durch die Kanzlei Neef Schrader Straube aus Hannover, mit diversen Rechtsmitteln letztlich vergeblich. Schließlich wurde das VW-Konto bei der Deutschen Bank gepfändet.
Da VW zahlreiche weitere von Sprenger angemeldete Patente in der Getriebefertigung nutzt, wollte der Weltkonzern, nachdem er für die Patentprozesse die CBH Rechtsanwälte Prof. Dr. Kurt Bartenbach und Dr. Soenke Fock aus Köln engagiert hatte, die arbeitsrechtliche Vereinbarung wieder kippen. VW-Anwalt Klaus Neef sollte daher im Auftrag von VW den geschlossenen Vergleich wieder anfechten. Prof. Dr. Neef selbst hatte die Vereinbarung verfasst und gegenüber dem Landesarbeitsgericht Frankfurt a. M. und der Kanzlei Bossi mehrfach bestätigt. Neef, der als Honorarprofessor an einem Lehrstuhl der Juristischen Fakultät der Leibnitz Universität Hannover Vorlesungen über Vertragsgestaltung und Vereinbarungsinhalte hält, begründete die Anfechtung damit, er habe sich geirrt…!
Das Berufungsgericht stellte allerdings fest, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich beendet wurde und hat auch eine Widerklage der Volkswagen AG abgewiesen! Die Revision wurde nicht zugelassen.
Dagegen versuchte VW mit Neef noch den letzten Rechtszug, die Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG. Auch hier ist VW gescheitert.
Nach 4 Arbeitsgerichtsprozessen, 2 Prozessen bezüglich der Pfändung von VW und 4 Patentprozessen ist dies nun die 11. Niederlage, die der Weltkonzern VW gegen den Erfinder Holger Sprenger einstecken muss.
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