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www.finca-verlosung-mallorca.com
Von 01.08.2009 00:00 Uhr bis 30.11.2009 00:00 Uhr
Verlosung einer Finca auf Mallorca ist das überhaupt legal ?Immer wieder erreichen uns die Fragen, ob die Verlosung auf Mallorca www.fincatombola.com oder www.el-sorteo.es legal seien. Ja das sind sie, denn die Verloser Christine & Enrique Fabry haben dies ganz eindeutig durch ihre Treuhänderin Frau Dr. Anke Reisch aus Kitzbühel klären lassen.
Kitzbühel/ Son Massia
hier die Feststellung ob die Verlosung - Hausverlosung der Finca Can Negre in Son Macia rechtens ist:
(siehe auch www.finca-verlosung-mallorca.com)
DR. ANKE REISCH
Rechtsanwältin
auch für Deutschland, eingetragene Mediatorin
A-6370 Kitzbühel, Franz-Reisch-Straße 4, Tel.: +43(0)5356 67667,
Fax:
+43(0)5356 67667-40
Sprechstelle: A-6372 Oberndorf, Rissberg 35
e-mail: office@dr-anke-reisch.at
Kitzbühel, 20.07.2009
Unser Zeichen: 9147 R/A
Betrifft: Hausverlosung
Gerne fasse ich Ihnen die Rechtslage hinsichtlich der Verlosung einer in Spanien gelegenen Liegenschaft durch einen in Österreich ansässigen Eigentümer zusammen:
Nach österreichischem Recht ist eine Hausverlosung erlaubt, sofern der Verloser dies nur für sein eigenes Objekt und nicht gewerblich sowie der Erlös dem Verkehrswert der Liegenschaft enspricht. Die Erlaubtheit beschränkt sich nicht auf österreichisches Staatsgebiet. Nachdem die österreichische Rechtsordnung eine Verlosung grundsätzlich erlaubt, kann in Österreich eine Verlosung über jedes Objekt auf der ganzen Welt erfolgen und nach österreichischem Recht der Gewinner Eigentum des verlosten Objektes auf der ganzen Welt erwerben. Der Anspruch auf Erwerb des Eigentums wäre in Österreich durchsetzbar.
Die Rechtsordnung eines anderen Staates, so wie hier Spanien, kann in die innerstaatlichen Normen Österreichs nicht eingreifen. Auch wenn also die Verlosung einer Liegenschaft in Spanien im Staat Spanien selbst an eine Genehmigung geknüpft ist, so hindert das nicht, dass in Österreich eine Verlosung stattfinden kann und der Gewinner den Eigentumsanspruch erwirbt. Etwas anderes ist der sachenrechtliche Eigentumsübertragungsakt in Spanien selbst. Zum Erwerb des Eigentums in Spanien ist die grundbücherliche Eintragung des neuen Eigentümers erforderlich, was
wiederum eine Titelurkunde hiefür erfordert. Für das Grundbuchsamt wird diese Titelurkunde zwischen dem Verlosenden und dem neuen Eigen-
tümer entsprechend der spanischen Formvorschriften errichtet. Das Grundbuchsamt hat nur die Formgültigkeit zu prüfen, nicht aber die zivilrechtliche Gültigkeit. Auch der spanische Staat kann einen Einwand gegen die Titelurkunde nicht erheben, nachdem der Eigentumserwerb außerhalb von Spanien auf Grund einer in Österreich erlaubten Eigentumsübertragungsart erfolgt ist.
Selbstverständlich ist, dass sowohl in Spanien, als auch in Österreich, die Steuern und Gebühren entsprechend zu bezahlen sind.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen klar genug sind, stehe für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung und verbleibe
mit besten Grüßen
Dr. Anke Reisch
Hausverlosung Mallorca, Fincaverlosung Finca Can Negre,
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